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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema BHKW

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Häufig gestellte Fragen zu Blockheizkraftwerken



F: Zum Thema „jetzt verbrauche ich ja noch mehr Gas bzw. Öl“, das uns oft als Gegenargument zum BHKW-Vorschlag geantwortet wird:
A: BHKW-Betreiber „veredeln den niederwertigeren Energieträger Gas oder Öl nun selber zum hochwertigsten Energieträger Strom! Sie zahlen für 1kWh Gas/Öl 4 bis 6 ct ! Die berechtigte Frage muss nun lauten:

F: Was kostet der Strom vom BHKW, wenn ich ihn bei mir selber erzeugen kann?
A: Das hängt vor allem von der BHKW-Laufzeit ab! Deswegen rechnen wir mit kleinen Modulen und langer Laufzeit, Bsp:
Aus unserem Standart BHKW errechnet sich ein BHKW-Strompreis von 7 ct/kWh (statt bisher 14 bis 19 ct/kWh).
Mit Hilfe dieser Ersparnis und den weiteren vier staatlichen Vergünstigungen errechnet sich die Wirtschaftlichkeit!

KWK-Gesetz: Baseloadpreis der Strombörse: ca. 4-7 ct/kWh
KWK-Gesetz: 5,11 ct/kWh Einspeisevergütung (plus ggf. vermiedene Netznutzungsgebühren)
Mineralölsreuerrückerstattung: Heizöl 6,14 ct/l bzw. Erdgas 5,50 ct/m3;
Stromsteuerrückerstattung bei Eigenerzeugung und Eigenverbrauch: 2,05 ct/kWh

F: "Rechnet" sich diese Technik bei mir?
A: Bitte kontaktieren sie hierfür unser Ingenieurbüro, und lassen sie sich von einem unabhängigen Energieberater beraten.

F: Wie lang ist die Laufzeit der Blockheizkraftwerke?
A: BHKWs laufen bei regelmäßiger Wartung nach Herstellerangaben ca. 60.000 bis 80.000 Stunden

F: Bieten Sie auch BHKWs für Pflanzenöl an?
A: Wir bieten Blockheizkraftwerke in Brennwerttechnik mit modulierender Kennlinie an. Diese MINI-BHKWs werden mit GAS oder Heizöl versorgt

F: Werden Klein-BHKW vom Staat gefördert ?
A: Eine ganze Reihe von Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen machen den Einsatz von Blockheizkraftwerken
wirtschaftlich interessant:
• Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau von Blockheizkraftwerken
mit zinsgünstigen Darlehen.
• Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) regelt die Höhe der Einspeisevergütung, die der örtliche
Stromnetzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen muss.
• Zusätzlich erhält der BHKW-Betreiber für den verkauften Strom eine Vergütung, die sich nach dem
durchschnittlichen Baseload-Strom der Strombörse EEX (www.eex.de) im jeweils vorangegangenen
Quartal richtet, plus den vermiedenen Netznutzungsentgelten.
• KWK-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von über 70% sind von der Mineralölsteuer befreit.
• Stromeigenerzeugung aus Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung ist von der Stromsteuer befreit.

Vielen Dank für Ihr Interesse!
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Aktuelle Infos

23.02.2012
Einspeisevergütung für das KWKG - Gesetz
Die Einspeisevergütung je kWh Strom im 1.Quartal 2012 beträgt insgesamt: 10,801 ct
setzt sich wiefolgt zusammen
---
Baseload-Strompreis der Börse EEX aus dem jeweils letzten Quartal 4,991 ct.
Zuschlag für vermiedene Netzkosten (je nach Standort, ca.) 0,70 ct.
KWK-Bonus bis 50 kW Leistung (für 10... [ weiterlesen ]

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