|
Finanzielle Förderung von Pflanzenöl-BHKWs
Bund und Länder bieten ihrerseits Förderprogramme für den Einbau von Blockheizkraftwerken an. Zum anderen regelt das vom Bund verabschiedete und am 01.04.2000 in Kraft getretene "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)" die Einspeisungsvergütung für Elektrizität, welche mit Pflanzenöl-BHKWs erzeugt wird. Die Begründung des Gesetzgebers für den Erlass des EEG findet sich in der Bundestag-Drucksache 15/2864.
Grundsätzlich existieren drei nutzbare Fördermöglichkeiten:
A.
Bundes-KfW-Darlehen im Gebäudebereich
Über zinsgünstige KfW-Darlehen fördert der Bund im Rahmen seines Beitrags zur CO2-Reduzierung Energiesparmaßnahmen bei Neubauten und im Gebäudebestand.
B.
Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien
Seit 01. Januar 2004 sind die Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien des Bundes in Kraft. Danach sind Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine ebenfalls antragsberechtigt.
Es gibt drei verschiedene Förderbereiche:
1. Solaranlagen
2. Biomasseanlagen
3. Photovoltaikanlagen.
Informationen zur Antragsberechtigung sowie Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
C.
Landes-Zuschüsse im Bereich Erneuerbare Energie
Über Zuschüsse fördert das Land Hessen
HMULV - energetische Nutzung von Biorohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft (Ziffer 1. - 3.)
HMWVL - Energieanlagen, Erneuerbare Energien (Ziffer 4. - 5.)
auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes fünf verschiedene Anlagentypen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
1. Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Form von Holzpellets (keine Einzelöfen - nur Zentralheizungen)
2. Holzhackschnitzel-Feuerungsanlagen (mind. 50% der Hackschnitzel müssen aus Waldrest- oder Schwachholz bestehen) ab 100 kW Feuerungswärmeleistung + ggf. Nahwärmenetz
3. Biogasanlagen und Biogas-BHKW
4. Solarthermische Absorberanlagen in kommunalen Frei- und Schwimmbädern
5. Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Der Zuschuss kann jeweils bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben betragen.
Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter ausführlich und individuell. Wir feuen uns auf Ihren Kontakt.
|
Aktuelle Infos
23.02.2012
Einspeisevergütung für das KWKG - Gesetz
Die Einspeisevergütung je kWh Strom im 1.Quartal 2012 beträgt insgesamt: 10,801 ct
setzt sich wiefolgt zusammen
---
Baseload-Strompreis der Börse EEX aus dem jeweils letzten Quartal 4,991 ct.
Zuschlag für vermiedene Netzkosten (je nach Standort, ca.) 0,70 ct.
KWK-Bonus bis 50 kW Leistung (für 10...
[ weiterlesen ]
Weitere Meldungen rund um das Thema BHKW finden Sie in unserem
News-Archiv.
|