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Häufig gestellte Fragen zur Solartechnik
Aus welchen Teilen besteht eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage besteht in der Regel aus Solarzellen, die in Solarmodulen zusammengefasst werden, dem Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, und dem Einspeisezähler. Natürlich auch dem Montagesystem und der Verkabelung
Wie funktioniert ein Wechselrichter?
Der Wechselrichter ist das "Herz" jeder Solaranlage und hat die Aufgabe, den durch die Solarzellen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuformen. Erst dann ist eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz möglich und eine einfache Nutzung der solar produzierten Energie gewährleistet. Damit bildet er das Kernstück beider Energiequellen, dem Gleichspannungsnetz einerseits und dem Wechselspannungsnetz andererseits.
Ist mein Dach für eine Photovoltaikanlage geeignet?
Photovoltaikanlagen können überall dort installiert werden, wo eine ausreichende Solarstrahlung gegeben ist. Dementsprechend lassen sich sehr viele Dachflächen nutzen. Eine Anlage arbeitet optimal, wenn sie mit einer Neigung von 30° nach Süden ausgerichtet ist und nicht verschattet wird. Eine Abweichung nach Südwest/Südost oder Neigungen zwischen 25° und 60° verringern den Energieertrag nur geringfügig.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach den EEG 2009 den Solarstrom selbst zu verwenden?
Die Photovoltaikanlage darf nicht größer als 30 kWp sein und es wird außer dem Zähler, der die erzeugte Energie der Photovoltaikanlage misst, eine weiterer Zähler mit Rücklaufsperre benötigt,der die Einspeisung ins öffentliche Netz misst. Für den so ermittelten Differenzbetrag wird dann eine Vergütung von 25,01 Ct gezahlt. Für den ins Netz eingespeisten Strom wird die normale Vergütung gezahlt. Als Fazit bedeutet dies, dass die Eigennutzung des Stromes nur dann möglich ist, wenn er auch erzeugt wird. Eine Pufferwirkung des öffentlichen Netzes wird nicht zugelassen. Interessant ist noch der Fakt, dass bei den beiden Zählern keine Grundgebühren anfallen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
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Aktuelle Infos
27.01.2012
Das EEG ab 01. Januar 2012
Die Einspeisevergütung beträgt,
1. bis 30 kW 24,43 Cent pro kWh
2. bis 100 kW 23,23 Cent pro kWh
3. bis 1 MW 21,98 Cent pro kWh
4. ab 1 MW 18,33 Cent pro kWh
5. Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen 18,76 Cent...
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