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Finanzielle Förderung von Solaranlagen
Solarstrom Erzeugen
Mit dem neuen Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit Darlehen bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel aus dem neuen Programm stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Der Zinssatz würde beispielsweise bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nom. 4,20 % p. a. und eff. 5,04 % p.a. betragen. Bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung nom. 4,45 % p.a. und eff. 5,11 % p.a. (Stand November 2008).
Weitere Informationen: INTERNETSEITE DER KFW
Solarwärme
Förderung durch Bund
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Beschreibung
Die Förderrichtlinie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich im Januar 2009 veröffentlicht. Damit gelten die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 so lange fort bis die neue Richtlinie in Kraft tritt. Es ist mit Änderungen zu rechnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Richtlinien des Jahres 2008 und sind noch nicht an die Richtlinien des Jahres 2009 angepasst.
1. Basisförderung
Gefördert wird die Erstinstallation von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bis max. 40 m2 Bruttokollektorfläche. Der Zuschuss beträgt 60,- EUR/angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche, mind. 410,- EUR.
Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Anlagen wird mit 45,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bezuschusst. Max. werden 40 m2 gefördert.
2. Bonusförderung
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.
- Kesseltauschbonus
Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage und gleichzeitiger Umstellung von einem Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel nach EnEV (Öl oder Gas), erhöht sich die Förderung um 375,- EUR.
- Regenerativer Kombinationsbonus
Wird zusätzlich eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie an die Wärmepumpe und die Biomasseanlage gemäß Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.
- Umwälzpumpenbonus
Beim Einsatz energieeffizienter Umwälzpumpen erhöht sich die Förderung um 200,- EUR pro Heizungsanlage. Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein. Die Heizkörper müssen mit voreinstellbaren Thermostatventilen ausgestattet sein.
- Solarpumpenbonus
Gefördert werden besonders effiziente Solarkollektorpumpen mit 50,- EUR je Pumpe. Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motorbauweise.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein.
Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, sofern die Gesamtförderung nicht das Zweifache der Fördersumme übersteigt.
Adressen
Informationsstelle
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
D - 53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
foerderinfo@bine.info
http://www.energiefoerderung.info
Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
D - 65726 Eschborn
fon: 06196 908-625
fax: 06196 908-800
solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien - Wärmepumpen
Regionale Gültigkeit: Bund
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Beschreibung
Die Förderrichtlinie für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich im Januar 2009 veröffentlicht. Damit gelten die Förderrichtlinien vom 05.12.2007 so lange fort bis die neue Richtlinie in Kraft tritt. Es ist mit Änderungen zu rechnen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Richtlinien des Jahres 2008 und sind noch nicht an die Richtlinien des Jahres 2009 angepasst.
1. Basisförderung
- Neubauten
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen. Die Förderung beträgt 10,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 2.000,- EUR je Wohneinheit (WE). In Nichtwohngebäuden werden 10,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 10 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 5,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 850,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 5,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE werden max. 8 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
- Gebäudebestand
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen. Die Förderung beträgt 20,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 3.000,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 20,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 15 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt 10,- EUR pro m2 Wohnfläche, max. 1.500,- EUR je WE. In Nichtwohngebäuden werden 10,- EUR pro m2 beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE werden max. 10 % der Nettoinvestitionskosten gefördert.
2. Bonusförderung
Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Anspruch genommen werden.
- Regenerativer Kombinationsbonus
Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.
3. Innovationsförderung
Wird bei Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,7 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Obergrenzen um 50 %.
Wird bei Anlagen im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mind. 4,5 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Obergrenzen um 50 %.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit:
Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen und eine Fachunternehmererklärung mit folgendem Inhalt ist notwendig:
- Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau, mind. 3,7 im Gebäudebestand; bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von mind. 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand
- Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 1,2
- Die Durchführung des hydraulische Abgleichs der Heizungsanlage
- Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst
In Bestandsbauten kann die Heizungsvorlauftemperatur bis 55° C betragen.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein.
Übergangsregelung:
Bei der Ermittlung der Jahresarbeitszahlen (nicht zu verwechseln mit der Leistungszahl, auch COP-Wert genannt) ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auf das Gesamtsystem, nicht nur auf den Heizungsbetrieb, abzustellen ist.
Für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2008 ist es auch zulässig, dass die Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 und somit nur für den Heizungsbetrieb erfolgt.
Ab dem 01.01.2009 werden nur noch Anträge bewilligt, wenn die Jahresarbeitszahl für das Gesamtsystem ermittelt wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.
Kumulation
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, sofern die Gesamtförderung nicht das zweifache der Fördersumme übersteigt. Die Innovationsförderung ist nicht mit dem Kombinationsbonus der thermischen Solaranlagen kumulierbar.
Adressen
Informationsstelle
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
D - 53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
foerderinfo@bine.info
http://www.energiefoerderung.info
Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
D - 65726 Eschborn
fon: 06196 908-625
fax: 06196 908-800
solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de
Originaltitel
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 05.12.2007, geändert am 17.06.2008.
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Aktuelle Infos
27.01.2012
Das EEG ab 01. Januar 2012
Die Einspeisevergütung beträgt,
1. bis 30 kW 24,43 Cent pro kWh
2. bis 100 kW 23,23 Cent pro kWh
3. bis 1 MW 21,98 Cent pro kWh
4. ab 1 MW 18,33 Cent pro kWh
5. Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen 18,76 Cent...
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