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Solarstrom
Elektrizität aus Sonnenenergie. Man unterscheidet netzgekoppelte Solaranlagen, die den erzeugten strom ins öffentliche Netz einspeisen und Inselanlagen(Wochenendhaus, Campingwagen oder Boot usw.), die den erzeugten Strom selbst verwenden.
Das EEG 2009 gestattet erstmals, dass bei netzgekoppelten Anlagen der erzeugte Strom bei Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp auch selbst genutzt werden kann und dabei eine zusätzliche Vergütung von 25,02 Ct/kWh an den Verbraucher über den bekannten Zeitraum von 20 Jahren gezahlt wird. Geht man von einer weiteren Steigerung der Energiepreise aus, so stellt dies eine sehr attraktive Anwendungsmöglichkeit für den Solarstronerzeuger dar, die insgesamt wesentlich über der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung von 43 Ct/kWh für Anlagen, die im jahr 2009 in Betrieb genommen werden, liegen dürfte.
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Aktuelle Infos
27.01.2012
Das EEG ab 01. Januar 2012
Die Einspeisevergütung beträgt,
1. bis 30 kW 24,43 Cent pro kWh
2. bis 100 kW 23,23 Cent pro kWh
3. bis 1 MW 21,98 Cent pro kWh
4. ab 1 MW 18,33 Cent pro kWh
5. Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen 18,76 Cent...
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